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Höcke, Menschenrechte und die Inklusion


Die Vorstellung von Inklusion einer 4.Klasse aus Aachen hat mich inspiriert dieses Bild für den Beitrag zu wählen - denn Höcke bekommt von mir kein Bild auf meinem Blog - Niemand aus dieser #fckAfD.

 

Dennoch entsetzten die Ausführungen von Bernd Höcke im Sommerinterview und die Frage bleibt, warum bekommt er als strammer Vertreter und Spitzenkandidat der Rechtspopulisten der AfD diese öffentliche Bühne?

Wissen Sie als Mensch mit Behinderung, ihre Freund*innen und Familien, dass in Augsburg, im schwäbischen Förderzentrum für Hörgeschädigte allein über 500 Kinder und Jugendliche in den sogenannten Regelschulen also in Grund-, Mittel-, Realschulen und Gymnasium in Schwaben bereits inklusiv zur Schule gehen?

Die AfD will das so nicht! Ginge es nach deren Willen würden diese Kinder in Schwaben nicht mehr inklusiv beschult werden.

Menschenrechte sind nicht verhandelbar- Inklusion ist ein Menschenrecht.

 

Wir bayerischen Bezirksrät*innen haben einen gemeinsamen Text verfasst und an die jeweiligen Zeitungen geschickt.

Bisher, 14.08.23 wurde zumindest im Bereich Augsburger Allgemeine noch nirgends diese Pressemitteilung veröffentlicht.

Eingereicht haben wir sie am Donnerstag, den 10.08.23  - spricht auch Bände.

 folgende PM ging am 10.08.23 an die Redaktion der Donauzeitung.
Höcke greift Menschenrechte an
Bayerische Bezirksrätinnen und -räte der GRÜNEN sind empört über die Missachtung von Menschen mit Behinderung
 
Björn Höcke, Chef der Thüringer AfD und Landtagsabgeordneter, hat bei seinem Sommerinterview im MDR geäußert, er wolle den Schulunterricht von Inklusion „befreien“ und hat damit den internationalen Konsens der UN- Behindertenrechtskonvention aufgegeben. Kinder mit einer Behinderung hätten in einer Regelschule nichts zu suchen, so Höcke. Damit steht er in einer langen rechtsextremen Tradition eines selektiven Menschenbildes, das allen demokratischen Grundsätzen widerspricht.
 
Gemäß Artikel 21 des Kapitels über die Gleichheit der Charta der Grundrechte der EU ist Diskriminierung wegen einer Behinderung verboten und gemäß Artikel 26 anerkennt und achtet die EU den Anspruch von Menschen mit Behinderung auf soziale Inklusion. Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland besagt im Art. 3 Abs 2: „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“ Das Ziel ist Gleichbehandlung, Teilhabe und Chancengleichheit aller Menschen.
 
Wer dies in Frage stellt ist ein Verfassungsfeind, ein Demokratiefeind und ein Menschenfeind.
Höcke und die sich immer weiter radikalisierende AfD sind auf dem Weg einer menschenverachtenden, ausgrenzenden Gesellschaft, die die jahrzehntelangen erfolgreichen Bemühungen zur Inklusion von Menschen mit den unterschiedlichsten Behinderungen zunichte macht. Die schulische Inklusion in der Regelschule ist ein Kernprojekt eines gleichberechtigten Lebens und fördert in hohem Maße die soziale Kompetenz aller Schüler und Schülerinnen.
Heidi Terpoorten, Fraktionssprecherin der grünen Bezirkstagsfraktion in Schwaben macht sehr deutlich: Mädchen und Jungen mit Behinderung gehören in die Mitte der Gesellschaft - nicht an ihren Rand.
 
Heute vor genau 75 Jahren eröffnete Anton Pfeiffer eine Tagung auf der Herreninsel im Chiemsee, die den Grundstein für unsere Verfassung legte. „Wir, die Bayerischen Grünen Bezirksrätinnen und –räte wenden uns entschieden gegen diesen unerträglichen Angriff auf die Menschenwürde und die Verletzung der Menschenrechte. Wir werden uns in den Bezirkstagen weiterhin für eine konsequente Umsetzung der Teilhabe aller Menschen in einer toleranten Gesellschaft einsetzen“, teilt Terpoorten in einer Pressemitteilung mit.
 

Machen ist wie wollen. nur krasser.






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